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Dämmen rechnet sich +++ Modernisierung amortisiert sich nach wenigen Jahren
Dämmen rechnet sich
Praxiserfahrungen zeigen: Modernisierung amortisiert sich nach wenigen Jahren
Wer heutzutage neu baut, sieht sich mit vielen Vorschriften konfrontiert - bis hin zum maximalen Energieverbrauch, den das Eigenheim aufweisen darf. Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 wurden die Werte nochmals verschärft. Anders die Situation in Altbauten: In vielen tausenden Gebäuden geht ein Großteil der Heizwärme über schlecht oder gar nicht gedämmte Fassaden und Dachgeschosse verloren. Das erhöht nicht nur die Heizkosten, sondern belastet auch die Umwelt.
Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden: Eine energetische Sanierung zahlt sich für Altbaubesitzer
meist schon nach wenigen Jahren aus. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/thx
Energievergeudung in Zahlen
Dämmen oder nicht dämmen - mit dieser Frage sieht sich jeder Altbaueigentümer konfrontiert. Dabei sprechen die Zahlen für sich: Wissenschaftler des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) haben errechnet, dass jährlich fast 130 Terawattstunden Energie über deutsche Wohnhäuser verloren gehen. Gut 100 Terawattstunden könnten durch energetische Sanierungen eingespart werden - so viel Energie, wie alle deutschen Atomkraftwerke im Jahr 2013 zusammen produzierten.
Erfolgreiche Sanierung
Was die Einsparungen in der Praxis bedeuten, zeigt ein Beispiel aus Heilbronn: Hier wurde eine Wohnanlage aus den 1920er und 1950er Jahren modernisiert. Das Resultat: eine Energieersparnis von rund 70 Prozent jährlich und eine Amortisation in wenigen Jahren. Mit einem Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser von 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr zählt das dortige Mehrfamilienhaus zu den energiesparendsten in Deutschland.
Die energetische Sanierung verhindert, dass Heizwärme über Fassade und Dach verloren geht - der
Energiebedarf und damit die Kosten sinken, zugleich profitiert die Umwelt. Foto: djd/GDI/thx
Amortisation in wenigen Jahren
Amortisationszeiträume für eine energetische Sanierung liegen - abhängig vom Umfang der Arbeiten und der ursprünglichen Bausubstanz - bei etwa zwei bis sieben Jahren, bestätigt Marianne Tritz, Geschäftsführerin beim Gesamtverband Dämmstoffindustrie e.V. (GDI): "Von den Einsparungen profitiert man aber dauerhaft - je höher die Energiepreise in Zukunft noch steigen, umso stärker." Doch der Nachholbedarf ist groß: Gerade einmal jedes 20. Wohnhaus befindet sich auf dem Stand der Technik, so die FIW-Wissenschaftler weiter. Und nur ein Prozent des Gebäudebestands werde derzeit pro Jahr modernisiert.
Während für Neubauten strenge energetische Standards gelten, verbrauchen tausende Altbauten
noch unnötig viel Energie. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/Corbis
Beratung durch den Fachmann
Wichtig für einen Dämmerfolg ist es in jedem Fall, sich an Fachleute zu wenden, so GDI-Expertin Marianne Tritz: "Der erste Weg sollte zu einem Energieberater führen, der eine Bestandsaufnahme vornimmt und Maßnahmen vorschlägt." Unter gutgedaemmt-geldgespart.de gibt es mehr Informationen, Energieberater findet man unter energie-effizienz-experten.de
Das Eigenheim als Wohlfühloase
Das Eigenheim ist für viele Mieter hierzulande ein großer Wunschtraum. Das eigene Haus bietet Geborgenheit und Schutz, schafft Heimat und ist eine Wohlfühloase mit viel Platz. Wer selbst baut, kann seine Immobilie ganz nach seinen persönlichen Vorstellungen und Wünschen planen. Entscheidend dafür, ob der Bauherr tatsächlich mit seinem Haus zufrieden ist, sind die richtige Größe sowie die Bauqualität. Zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle Bauherren-Studie des Eigenheimanbieters FingerHaus (fingerhaus.de).
Damit sich die Bauherren in ihrem neuen Eigenheim rundum wohlfühlen, müssen vor allem
Bauqualität und die Größe des Hauses stimmen. Foto: djd/Fingerhaus
Moderne Einfamilienhäuser: Die Größe muss stimmen
Im Rahmen dieser Befragung kamen Hausbesitzer zu Wort, die zwischen 2008 und 2011 mit dem Fertighaushersteller aus dem hessischen Frankenberg/Eder gebaut hatten und somit seit mindestens zwei, aber höchstens fünf Jahren in ihrer Immobilie wohnten. "Dass sich 52 Prozent an der Befragung beteiligt haben, hat uns überrascht und ist Beweis dafür, welche Bedeutung das eigene Haus für unsere Kunden hat. Die Ergebnisse geben Bauherren von Holzfertighäusern Hinweise dafür, worauf sie allgemein achten sollten, um sich später in ihrem Haus richtig wohlzufühlen", berichtet FingerHaus-Geschäftsführer Dr. Mathias Schäfer.
Mit Hilfe einer profunden Auswertung der Umfrage durch das Hamburger Institut für angewandte Datenanalyse (IfaD) konnte eine Rangliste der Kriterien erstellt werden, die vor allem zur Zufriedenheit der Bauherren beitragen. An erster Position steht dabei die passende Größe des Hauses. Sie muss mit dem Alltag der Hausbesitzer harmonieren. Um später nicht beengt wohnen zu müssen, lohnt es sich, lieber von Anfang an einige Quadratmeter mehr einzuplanen. An zweiter Stelle in der Bauherren-Studie liegt die gute Bauqualität, bei der die Holzfertigbauweise mit ihrem naturgesunden Baustoff aus heimischem Forst und ihrer passgenauen, witterungsunabhängigen Herstellung punkten kann.
Ein Eigenheim in Holzfertigbauweise kann mit vielen Vorteilen wie einer wohngesunden
Bauqualität oder einem flexiblen Grundriss punkten. Foto: djd/Fingerhaus
Transparenz bei Grundriss und Kosten
Auf dem dritten Rang landete der Grundriss, denn wenn die Aufteilung, Zahl und Größe der Räumlichkeiten die persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse berücksichtigen, ist das Wohlgefühl in den eigenen vier Wänden groß. Ob verbundene Räume für ein turbulentes Familienleben oder separate Zimmer zum Entspannen als Rückzugsmöglichkeiten zwischendurch: Bei der Grundrissgestaltung ist Flexibilität gefragt. Weitere Kriterien für die Zufriedenheit der Bauherren waren die Ausstattung, die Transparenz der Baukosten, die Überschaubarkeit der finanziellen Belastung durch das Haus und die Höhe der Energiekosten. Zahlreiche vertiefende Interviews zeigten, dass diese Aufwendungen durch die Festpreisgarantie und durch den Effizienzhausstandard eines Hauses in Holzfertigbauweise von Anfang an gut kalkuliert werden konnten.
Mietpreisbremse und Maklercourtage +++ Irrtümer, Fragen und Antworten
Der Bundestag hat am 5. März 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz gebilligt. Am 27. April 2015 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und ist ab 01. Juni 2015 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten.
Die Maßnahmen betreffen nur Wohnraum (Mietpreisbremse) und nur Vermietung (Bestellerprinzip), also nicht Gewerbeimmobilien und nicht den Verkauf von Immobilien.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenze
Seit der Mietrechtsreform 2013 besteht für die Bundesländer die Möglichkeit für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt Mieterhöhung für bestehende Mietverträge von 20 % auf 15 % innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Diese Erhöhungsmöglichkeit wird als Kappungsgrenze bezeichnet und ist im BGB §558 geregelt.
Von der Reduzierung der Kappungsgrenze für bestimmte Gebiete haben bislang Gebrauch gemacht: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen. Bei der Wiedervermietung von bestehendem Wohnraum können die Bundesländer für "angespannte Wohnungsmärkte" die Höhe der Miete bis auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen.
Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.
Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.
Die Mietpreisbremse ist ab 01.06.2015 in Berlin eingeführt worden. Ab 01.07.2015 wird die Mietpreisbremse in Hamburg und in 22 Städten in Nordrhein-Westfalen eingeführt.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Der Mietspiegel ist die Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete der jeweilige Stadt oder Gemeinde. Es gibt keine Verpflichtung einen Mietspiegel aufzustellen. Daher gibt es auch nicht für jede Gemeinde oder Stadt eine solche Übersicht. Im Normalfall finden Sie den Mietspiegel auf der Internetseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Bestellerprinzip und Maklercourtage
Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird die Neuregelung der Courtage / Provision für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung eingeführt. Wohnungsvermittler werden von demjenigen bezahlt, der die Dienstleistung der Maklerin oder des Maklers beauftragt.
Die Änderung betrifft im wesentlichen den § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Hier wird geändert:
"Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform."
(1a) "Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten."
Die Änderungen gelten ab 01. Juni 2015 in Deutschland.
Gesuch : Haus mit Pferdekoppel
Wir suchen im Kundenauftrag ein kleines Haus mit Pferdkoppel in Deutschland.
Die Größe der Koppel sollte mind. 1 ha betragen.
Der Kaufpreis sollte 200.000.- EUR nicht übersteigen.
Falls Sie über ein passendes Angebot verfügen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Geldanlage bei Wohnungsgenossenschaften +++ Sparer können von guten Zinsen profitieren
Ein echter Geheimtipp: Geld bei einer Wohnungsgenossenschaft zu investieren oder anzusparen kann sehr lukrativ sein! Das "Handelsblatt" bezeichnet Wohnungsbaugenossenschaften sogar als wahre "Renditebringer". Doch kaum eine Genossenschaft wirbt mit ihren Sparplänen und Anlagemöglichkeiten.
Genossenschaften sind mit Abstand die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Gründe sind zum einen der genossenschaftliche Gedanke (Mitbestimmung,Gleichberechtigung, Transparenz, Wertbeständigkeit) sowie die strengen Prüfkriterien.
Eine Möglichkeit der Geldanlage bei einer Genossenschaft ist das "Mitgliedsdarlehen mit qualifizierten Nachrang".
Wohnungsgenossenschaften leihen sich von ihren Mitgliedern Geld, um in Immobilien zu investieren. Der Kapitalanleger stellt der Genossenschaft Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung. Er wird Genossenschaftsmitglied und damit Miteigentümer der Genossenschaft. Genossenschaften nutzen diese Darlehen von ihren Mitgliedern um sich unabhängiger von Banken zu machen und honorieren die dadurch mögliche Zinsersparnis mit guten Renditen.
Entnahmeplan aus Mitgliedsdarlehen mit qualifizierten Nachrang
Anlagesumme | ab 2.000.- EUR |
Laufzeit | ab 3 Jahre |
Zinsen | 3,50 % bis 6,00 % jährlich (je nach Laufzeit) |
Entnahmeplan mit oder ohne Kapitalverzehr
Die Genossenschaft zahlt dieses Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ohne Kapitalverzehr: Die vereinbarten Zinsen werden regelmäßig ausgezahlt. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird das Darlehen komplett zurückgezahlt.
2. Mit Kapitalverzehr: Die Auszahlung wird mit der entsprechenden Verzinsung so kalkuliert, dass am Ende der vereinbarten Laufzeit das investierte Kapital aufgebraucht ist (Rente gegen Einmalzahlung).
Beispiel ohne Kapitalverzehr Beispiel mit Kapitalverzehr
Anlagesumme | 50.000.- EUR | Anlagesumme | 50.000.- EUR | |
Laufzeit | 5 Jahre | Laufzeit | 5 Jahre | |
vereinbarter Zins | 4,5 % jährlich | vereinbarter Zins | 4,5 % jährlich | |
Endzahlung | 50.000.- EUR | Endzahlung | 0.- EUR | |
monatliche Zahlung | 183,74 EUR | monatliche Zahlung | 930,10 EUR |
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Sie wünschen weitere Informationen oder ein Angebot für eine Beteiligung bei einer Wohnungsbaugenossenschaft?
Nehmen Sie gerne kostenfrei und unverbindlich Kontakt auf!
Versicherungen - Hausratversicherung - Privathaftpflicht - Kombi
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